Beratung für Behörden und Fachpersonen

Gemäss Beschluss des Regierungsrates vom 27. Oktober 2008 (RRB 2008/1884) hat die Fachstelle einen zweifachen Aufgabenbereich: «Zeitgemässer Kindesschutz ist eine Aufgabe, die sich aus den Komponenten ‹gezielte, am Kinde orientierte Prävention› und ‹professionelle und kindesgerechte Bewältigung konkreter Vorfälle› zusammensetzt.» Prävention einerseits und Beratung andererseits stehen im Vordergrund.

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