Beratungsgrundsätze

Adressatenkreis

Das Beratungsangebot richtet sich schwergewichtig an die Vormundschaftsbehörden, Fachpersonen aus kommunalen Anlaufstellen im Sozialbereich, an Fachstellen und Fachpersonen, welche mit Kindesschutzfragen konfrontiert sind.

Beratungsziele

Das Ziel der Beratungen besteht darin, Sicherheit für das Handeln zu erarbeiten - sei es bei einem Verdacht oder bei Gewissheit einer Gefährdungssituation. Sorgfältig geplante Interventionen sollen die Situation gefährdeter oder misshandelter Kinder nachhaltig verbessern. Das Kindeswohl steht im Zentrum. Die Beratung, das Beratungsziel und die Massnahmenvorschläge sind dem Primat des Kindeswohls bzw. der Behebung einer Gefährdungssituation untergeordnet. Wo nötig und erwünscht, kann eine Begleitung über eine längere Zeit stattfinden. Darüber hinaus können Beratungen auch Auskünfte zu spezifischen Fragestellungen umfassen.

Rolle der Fachstelle

Die Fachstelle ist weder Kontroll- noch Aufsichtsorgan. Die Mitarbeitenden der Fachstelle stellen ihr Knowhow zur Verfügung und versuchen gemeinsam mit den Ratsuchenden, mögliche Lösungsstrategien und Handlungsalternativen zur Behebung von Gefährdungssituationen zu finden. Die Beratung ist unterstützend und hat keinen verbindlichen Charakter. Welche Massnahmen schlussendlich durchgeführt werden, liegt allein in der Entscheidungskompetenz der lokalen und regionalen Behörden bzw. der ratsuchenden Fachperson.

Formales

Die Beratungen können in anonymisierter Form durchgeführt werden. Beratungen können telefonisch, vor Ort oder auf Wunsch auch in den Räumlichkeiten der Fachstelle stattfinden. Die Beratung ist grundsätzlich kostenlos. Beratungen sollen so schnell und so unkompliziert, wie möglich und nötig, erfolgen.

Kinderschutzgruppe

Einmal pro Monat trifft sich die überinstitutionale, interdisziplinäre Kinderschutzgruppe. Diese bietet Mitarbeitenden von im Kindesschutz involvierten Anlaufstestellen Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in schwierigen Situationen. Die Kinderschutzgruppe arbeitet beratend. Die Empfehlungen sind nicht verbindlich. Die Kinderschutzgruppe trifft sich monatlich jeweils am Montag Nachmittag (13.45-15.15 Uhr), in dringenden Fällen auch ad hoc. Nehmen Sie bitte direkt mit der Fachstelle Kinderschutz Kanton Solothurn Kontakt auf, wenn Sie eine Fallbesprechung wünschen.

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